Ortsgemeinde Königsfeld

Friedhofswesen - Bestattungen

Der Gemeindefriedhof in Königsfeld dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinden Dedenbach, Königsfeld oder Schalkenbach waren. Bei der Bestattung sind die Würde des Toten und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit zu beachten. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend.

Die Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung (Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung (Einäscherung einer Leiche und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte)

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes. Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Die Arten der Grabstätten

Auf dem Friedhof in Königsfeld werden folgende Arten von Grabstätten unterschieden:

  1. Reihengrabstätten
  2. Wahlgrabstätten (Einzel-Wahlgrab, Doppelgrab, Tiefgrab)
  3. Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten (Urnenreihengrab, Urnendoppelgrab)
  4. Anonyme Urnenreihengrabstätte
  5. Pflegefreie Grabstätten (Reihengrabstätte sowie Urnenreihengrabstätte)

Reihengrabstätten

Reihengräber sind auf jedem Friedhof zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um Einzelgräber, die in zeitlicher Reihenfolge –also der Reihe nach– für die Dauer der Ruhezeit belegt werden.

  • Reihengrab für Erdbestattungen
  • Reihengrab für Urnenbestattungen

Wahlgrabstätten

Im Gegensatz zu Reihengrabstätten dienen Wahlgrabstätten der Aufnahme von mehreren Verstorbenen. Außerdem werden sie für eine längere Benutzungsdauer (Nutzungszeit) vergeben. Eine gesetzliche Verpflichtung, Wahlgrabstellen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht.

  • Wahlgrab für Erdbestattungen (einstellig oder mehrstellig)
  • Wahlgrab für Urnenbestattungen (einstellig oder mehrstellig)

Besondere Grabarten

Anonyme Grabstätten für Urnenbestattungen:

  • Die Beisetzung erfolgt in einem besonders ausgewiesenen Grabfeld auf dem Friedhof in Königsfeld. Es erfolgt keine Namensnennung des Verstorbenen. Die Pflege der Grabflächen in Form von Rasenflächen obliegt ausschließlich der Ortsgemeinde Königsfeld.

 

Pflegefreie Grabstätten (sog. „Wiesengrabstätten“) für Erd- und Urnenbestattungen:

  • Die Beisetzung erfolgt in einem besonders ausgewiesenen Grabfeld auf dem Friedhof in Königsfeld.
  • Das Grabfeld ist vollständig mit Rasen eingesät und wird ausschließlich von der Ortsgemeinde Königsfeld gepflegt. Wegeanlagen und Pflanzbeete sind nicht vorgesehen.
  • Pflegefreie Gräber dürfen nicht gärtnerisch gestaltet werden.
  • Auf den Grabstätten sind nur Grabplatten erlaubt, die die festgelegte Normgröße besitzen und ebenerdig liegen.

Die Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Diese Frist soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen gewährleisten, als auch eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Die Ruhezeit auf dem Friedhof in Königsfeld beträgt 25 Jahre.

Die Nutzungszeit

Bei Wahlgrabstätten spricht man von Nutzungszeiten. Für diese Zeitdauer wird ein besonderes Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt. Die Nutzungszeit muss länger als die Ruhezeit bemessen werden. Die Nutzungszeit auf dem Friedhof in Königsfeld beträgt 30 Jahre.