Der Gemeindefriedhof in Königsfeld dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinden Dedenbach, Königsfeld oder Schalkenbach waren. Bei der Bestattung sind die Würde des Toten und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit zu beachten. Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend.
Die Bestattung kann vorgenommen werden als:
Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes. Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.
Auf dem Friedhof in Königsfeld werden folgende Arten von Grabstätten unterschieden:
Reihengräber sind auf jedem Friedhof zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um Einzelgräber, die in zeitlicher Reihenfolge –also der Reihe nach– für die Dauer der Ruhezeit belegt werden.
Im Gegensatz zu Reihengrabstätten dienen Wahlgrabstätten der Aufnahme von mehreren Verstorbenen. Außerdem werden sie für eine längere Benutzungsdauer (Nutzungszeit) vergeben. Eine gesetzliche Verpflichtung, Wahlgrabstellen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht.
Anonyme Grabstätten für Urnenbestattungen:
Pflegefreie Grabstätten (sog. „Wiesengrabstätten“) für Erd- und Urnenbestattungen:
Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Diese Frist soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen gewährleisten, als auch eine angemessene Totenehrung ermöglichen. Die Ruhezeit auf dem Friedhof in Königsfeld beträgt 25 Jahre.
Bei Wahlgrabstätten spricht man von Nutzungszeiten. Für diese Zeitdauer wird ein besonderes Nutzungsrecht an der Grabstätte eingeräumt. Die Nutzungszeit muss länger als die Ruhezeit bemessen werden. Die Nutzungszeit auf dem Friedhof in Königsfeld beträgt 30 Jahre.